Unterstützung bei deutschen Visa und Aufenthaltstiteln
Schengen-Visum C, nationales Visum D, Fachkräfteeinwanderung und Familiennachzug — vorbereitet nach den Vorgaben von Auswärtigem Amt, BAMF und Ausländerbehörde.
Unsere Unterstützung
Schengen-Visum C
Kurzaufenthalte bis 90 Tage, mit korrekter Reisekrankenversicherung und Verpflichtungserklärung.
Nationales Visum D
Das Zusammenspiel von Visumantrag bei der Auslandsvertretung und Aufenthaltstitel vor Ort.
Fachkräfteeinwanderung
Anerkennung der Qualifikation, Blaue Karte EU und die Chancenkarte.
Studium
Zulassung, Finanzierungsnachweis über das sogenannte Sperrkonto und Krankenversicherung.
Familiennachzug
Nachweis von Wohnraum, Einkommen und — je nach Fall — Sprachkenntnissen.
Anmeldung
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und Termin bei der Ausländerbehörde nach der Einreise.
Blaue Karte EU
Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss und einem Arbeitsvertrag über der jeweiligen Gehaltsschwelle.
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte
Für qualifizierte Fachkräfte mit akademischer oder anerkannter Berufsausbildung und einem passenden Stellenangebot in Deutschland.
Aufenthaltserlaubnis für Berufserfahrene
Für erfahrene Fachkräfte ohne formalen Abschluss, die mehrjährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen können.
§ 18a AufenthG
Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung und einem konkreten Stellenangebot.
§ 21 AufenthG
Für Unternehmerinnen, Unternehmer und Freiberufler:innen, die eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland aufnehmen.
Arbeitnehmerentsendung (A1-Bescheinigung)
Nachweis der Sozialversicherungszugehörigkeit für Mitarbeitende, die vorübergehend zur Arbeit nach Deutschland entsandt werden.
§ 24 AufenthG
Vorübergehender Schutz für größere Personengruppen aus Krisenregionen, ohne Einzelfallprüfung im Asylverfahren.
§ 25 Abs. 1–3 AufenthG
Für anerkannte Flüchtlinge sowie Personen mit Asyl- oder subsidiärem Schutzstatus; kann bei Erfüllung der Voraussetzungen in eine Niederlassungserlaubnis übergehen.
§ 25 Abs. 5 AufenthG
Für Ausreisepflichtige, deren Ausreise aus Gründen wie Krankheit tatsächlich nicht möglich ist; die Praxis prüft diese Fälle streng.
§§ 25a/25b AufenthG
Für gut integrierte Jugendliche mit Schulabschluss oder langjährig geduldete Erwachsene mit gesichertem Lebensunterhalt.
§§ 28–31 AufenthG
Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen oder Ausländer:innen mit gesichertem Aufenthaltsstatus.
So gehen wir vor
1
Vorabformular
Sie senden uns Ihre Angaben. Es geht noch nichts an eine Behörde.
2
Prüfung
Wir bestimmen die passende Kategorie und die erforderlichen Nachweise.
3
Antragsnummer
Sie erhalten eine Nummer zur Verfolgung Ihres Antrags.
4
Einreichung
Antrag bei der Auslandsvertretung oder der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht.
Das brauchen Sie in der Regel
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kategorie. Prüfen Sie Ihre auf auswaertiges-amt.de.
- Reisepass, gültig mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus, mit zwei freien Seiten
- Vollständig ausgefülltes Visumantragsformular und aktuelles biometrisches Foto
- Reisekrankenversicherung mit Deckung für den gesamten Schengen-Raum
- Nachweis des Aufenthaltszwecks: Einladung, Arbeits- oder Studienplatzangebot
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Kontoauszüge oder Sperrkonto)
- Bei Fachkräften: anerkannter Abschluss und, falls erforderlich, ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot
- Biometrische Daten, persönlich bei der Auslandsvertretung abgegeben
Prüfen Sie es beim Auswärtigen Amt
Diese Seite ist eine Zusammenfassung. Massgebend sind allein das Auswärtige Amt, das BAMF und die zuständige Ausländerbehörde.
- Auswärtiges Amt — Visabestimmungen ↗
Zuständiges Bundesministerium für Visa und Auslandsvertretungen.
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ↗
Zuständig für Asyl, Aufenthalt und Integration.
- Make it in Germany ↗
Offizielles Portal für Fachkräfte aus dem Ausland.
- Anerkennung in Deutschland ↗
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
- Bundesagentur für Arbeit ↗
Zustimmung zur Beschäftigung und Arbeitsmarktzulassung.
- Deutsche Auslandsvertretungen ↗
Botschaften und Konsulate weltweit.
Familiennachzug nach Deutschland
Ehe- und Lebenspartner, Kinder und — in bestimmten Fällen — Eltern: Nachweise für Wohnraum, Einkommen und Sprache.
Studium in Deutschland
Zulassung, Sperrkonto, Krankenversicherung und die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Studiums.
Die Chancenkarte — Jobsuche in Deutschland
Ein punktebasiertes Aufenthaltsrecht zur Arbeitsplatzsuche, ohne bereits ein Angebot in der Tasche zu haben.
Blaue Karte EU und Fachkräfteeinwanderung
Anerkennung der Qualifikation, Gehaltsschwelle und die Blaue Karte EU — der Weg für qualifizierte Fachkräfte.
Nationales Visum D: der Weg zum Aufenthaltstitel
Erwerbstätigkeit, Studium und Familiennachzug — das Zusammenspiel von Visum, Einreise und Aufenthaltstitel.
Schengen-Visum C für Deutschland
Kurzaufenthalte bis 90 Tage: Zuständigkeit, Unterlagen, Versicherung und die 90/180-Regel.